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   FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08   

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https://dejure.org/2010,18378
FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08 (https://dejure.org/2010,18378)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2010 - 2 K 2573/08 (https://dejure.org/2010,18378)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 2 K 2573/08 (https://dejure.org/2010,18378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 173 Abs 1 Nr 1 AO
    Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines betrieblichen PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn Steuerpflichtiger fälschlicherweise angibt, eine privaten PKW genutzt zu haben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung auf tatsächliche monatliche Fahrten zu und von der regelmäßigen Arbeitsstätte i.R.d. Versteuerung des geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Firmen-PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 von Hundert des Listenpreises für jeden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierter Zuschlag auf geldwerten Vorteil für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte bei lediglich wöchentlichen Fahrten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reduzierter Zuschlag auf geldwerten Vorteil für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte bei lediglich wöchentlichen Fahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08
    Der Senat schließt sich daher für den Streitfall der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an (BFH Urteile vom 4. April 2008 VI R 85/04, Bundessteuerblatt II 2008, 887 und VI R 68/05, Bundessteuerblatt II 2008, 890), dass nach dem Normzweck des § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG der Zuschlag ein Korrekturposten zum pauschalen Werbungskostenabzug nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG in der für die Streitjahr geltenden Fassung ist und dieser auch bei unentgeltlicher Überlassung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte gewährt wird.

    Sie ist auch in den Fällen anzunehmen, in denen der Arbeitnehmer die Fahrten zum Betriebssitzes des Arbeitgebers regelmäßig an einem Tag in der Woche durchführt (zum Ganzen mit weiteren Nachweisen Urteil des BFH vom 4. April 2008 VI R 85/04, Bundessteuerblatt II 2008, 887).

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08
    Der Senat schließt sich daher für den Streitfall der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an (BFH Urteile vom 4. April 2008 VI R 85/04, Bundessteuerblatt II 2008, 887 und VI R 68/05, Bundessteuerblatt II 2008, 890), dass nach dem Normzweck des § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG der Zuschlag ein Korrekturposten zum pauschalen Werbungskostenabzug nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG in der für die Streitjahr geltenden Fassung ist und dieser auch bei unentgeltlicher Überlassung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte gewährt wird.
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 58/05

    Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08
    Dies setzt jedoch voraus, dass der Steuerpflichtige dann seinerseits seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat (BFH Urteil vom 28. Juni 2006 IX R 58/05, Bundessteuerblatt II 2006, 835).
  • BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08
    Macht er in der Steuererklärung falsche oder unvollständige Angaben oder drückt er sich bewusst missverständlich aus und ruft er dadurch bei der Finanzbehörde einen Irrtum hervor, verstößt die Änderung des Bescheides nicht gegen Treu und Glauben (BFH Urteil vom 20. April 2004 IX R 39/01, Bundessteuerblatt II 2004, 1072).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 51/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2010 VI R 57/09 -

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 44 veröffentlichten Gründen der Klage teilweise statt.
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10

    Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein

    Zum gleichen Ergebnis sind das FG München mit Beschluss vom 29. Mai 2009 6 V 307/09 (n. v., rechtskräftig) bei 48 Fahrten im Kalenderjahr und das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 24. Februar 2010 2 K 2573/08 (n. v., Az. des BFH: VI R 51/10) bei 72 bzw. 73 Fahrten im Kalenderjahr gelangt.
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